Berlin: (hib/VOM) Unter der
Überschrift "Mehr Freiheit wagen - Zivilgesellschaft
stärken" setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (
16/5410) für ein einfacheres und
transparenteres Gemeinnützigkeitsrecht ein. Die
Zivilgesellschaft benötige Rahmenbedingungen, unter denen sie
sich möglichst frei und unabhängig weiterentwickeln
könne. Dabei genüge es nicht, zusätzliche oder neue
Steuervorteile zu schaffen, schreibt die Fraktion im Hinblick auf
den kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (
16/5200). Unter anderem müsse die
Beurteilung, ob eine Organisation als gemeinnützig anerkannt
wird, von "kleinlichen Einzelbestimmungen" befreit werden. Eine
abschließende Aufzählung der
förderungswürdigen Zwecke im Gesetz hält die FDP
für falsch. Dadurch werde die eigenständige Entwicklung
des zivilgesellschaftlichen Engagements stark eingeschränkt
und vom Staat abhängig gemacht. Im sozialen Bereich müsse
die Festlegung auf die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege aufgegeben werden, weil damit die
übrigen Organisationen und deren Ziele diskriminiert
würden. Der Einfachheit halber sollten Mitgliedsbeiträge
und Spenden steuerlich gleichgestellt werden. Der
Gemeinnützigkeitsstatus muss nach Auffassung der Fraktion
maßgeblich dafür sein, dass Zuwendungen steuerlich
abzugsfähig sind. "Abgestufte Bewertungen verschiedener Ziele
bei den Höchstgrenzen für den Spendenabzug sind mit der
Eigenständigkeit der Zivilgesellschaft nicht zu vereinbaren",
heißt es in dem Antrag. Spenden an Stiftungen müssten
sich am Ziel einer großzügigen Stiftungskultur
orientieren, was mit einem Höchstbetrag von 750.000 Euro nicht
zu erreichen sei. Ebenso schlagen die Liberalen eine
grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für
gemeinnützige Organisationen vor, um die nötige
Transparenz herzustellen. Gerade im Stiftungswesen führe
mangelnde Transparenz heute dazu, dass die vielfältigen
Ausprägungen im kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich
nicht ausreichend wahrgenommen und gewürdigt
würden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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