Berlin: (hib/VOM) Die Landwirtschaftliche
Krankenversicherung (LKV) soll ab 2009 anteilig zu den vorgesehenen
Bundesmitteln für versicherungsfremde Leistungen beisteuern.
Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
16/5427). Sie verweisen darauf, dass mit der
Gesundheitsreform beschlossen worden sei, die LKV ab 2009 nicht
mehr an den vorgesehenen Bundesmitteln zur Erstattung
versicherungsfremder Leistungen in der Krankenversicherung zu
beteiligen, sodass der Zuschuss nur noch bis 2008 sichergestellt
sei. Dies sei eine Ungleichbehandlung von Landwirten, für die
die Große Koalition bisher eine sachliche Begründung
schuldig geblieben sei, schreiben die Abgeordneten. Als
Begründung diene lediglich das formale Argument, dass die LKV
nicht am Gesundheitsfonds teilhabe und daher auch keinen Anteil
mehr an den Mitteln zur Erstattung versicherungsfremder Leistungen,
die der Bund künftig in den Gesundheitsfonds einzahlt,
erhalten könne. Die Fraktion regt an, genau zu prüfen, an
welcher Stelle die Landwirte bei der Krankenversicherung
benachteiligt sind und wo sie möglicherweise Vorteile haben.
Um Leistungs- und Beitragsgerechtigkeit herzustellen, verbietet es
sich nach Auffassung der Grünen, zunächst eine "neue
Ungleichbehandlung" einzuführen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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