Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ( 16/5526) will die Bundesregierung kriminelle Netzwerke im Bereich des Handels und der Abgabe von Dopingsubstanzen wirksamer bekämpfen. So werde künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für banden- und gewerbsmäßiges Vorgehen zur Herstellung oder Vertrieb von Dopingpräparaten, geeigneten Arzneimitteln oder gefälschten Medikamenten verhängt werden können. Die Anwendbarkeit des so genannten "erweiterten Verfalls" nach dem Strafgesetzbuch soll eine effektive Gewinnabschöpfung bei diesen Straftaten sicherstellen. Zur Verfolgung von Doping-Straftaten werde auch das Arzneimittelgesetz geändert und mit einem Anhang über verbotene Substanzen ergänzt. Nach der Föderalismusreform erstrecke sich die Bundeskompetenz auch auf das Arzneimittelrecht, während sie bisher nur den Arzneiverkehr erfasst hatte. Der Regierungsentwurf sieht nun vor, das Gesundheitsministerium zu ermächtigen, den Anhang zum Arzneimittelgesetz mit Zustimmung der Länderkammer zu ändern. Ein Einvernehmen mit dem Innenministerium sei dabei ebenso erforderlich wie eine Anhörung von Sachverständigen. Auch die Aufnahme neuer Stoffe ist danach möglich. Die Definition des Besitzes "nicht geringer Mengen" von Dopingsubstanzen für härtere Sanktionen gegen Einzeltäter unterliegt dem gleichen Verfahren.
Mit der Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und der Übertragung von Ermittlungsbefugnissen an das BKA reagiert die Regierung auf die banden- und gewerbsmäßige Dopingkriminalität mit netzwerkartigen Strukturen, internationalen Hintergründen und komplizierten Täter- und Tatzusammenhängen bis hin zur Geldwäsche. Mit der originären Zuständigkeit des BKA werde ein bisher erforderliches Ersuchen der Bundesländer entbehrlich und der internationalen Dimension des Dopinghandels Rechnung getragen. Erheblich verbessert werden sollen die Ermittlungen durch eine allgemeine Kronzeugenregelung, die bereits Mitte Mai vom Kabinett beschlossen wurde. Um einem möglichen Missbrauch vorhandener Arzneimittel künftig vorzubeugen, sollen die Hersteller in einem zeitlich abgestuften Verfahren die Verpackungen und Begleitzettel bestimmter Präparate eindeutig kenntlich machen. Die durch das neue Dopinggesetz veränderten Rechtsvorschriften sollen unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert - also analysiert und bewertet - werden.
Die Bundesregierung begründet das Gesetzesvorhaben mit der Verpflichtung zu den ethisch-moralischen Werten des Sportes und zur Volksgesundheit. Sie betont, Doping zerstöre diese Werte, täusche die Mitstreitenden im Wettkampf, die Öffentlichkeit und den Veranstalter und gefährde nicht zuletzt die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern. Die schärfere Bekämpfung des Dopings werde auch die Auswirkungen auf die Volksgesundheit verbessern, da 66 Prozent aller Erwachsenen regelmäßig Sport treiben, rund 27 Millionen Menschen Mitglieder in Sportvereinen seien und sich naturgemäß an Vorbildern aus dem Spitzensport orientierten.
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