Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung
weist die Annahme, es gebe durch die Mitarbeit von Mitarbeitern aus
Wirtschaft und Verbänden in Bundesministerien und
Beratungsgremien der Regierung einen "institutionalisierten
Lobbyismus", als "unzutreffend und abwegig" zurück. In ihrer
Antwort (
16/5406) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/5203) betont sie, hoheitsrechtliche
Befugnisse, zu denen auch die ministerielle Vorbereitung der
Gesetzgebung gehöre, würden in der Regel Angehörigen
des öffentlichen Dienstes übertragen, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis
stehen. Sie wie auch Beamte seien in ihrer Aufgabenwahrnehmung dem
"Wohl der Allgemeinheit verpflichtet" und hätten ihre Aufgaben
"gerecht und unparteiisch" zu erfüllen. In
Ausnahmefällen, in denen vorübergehend externe
Mitarbeiter in Bundesministerien tätig seien, sei eine
inhaltliche Beeinflussung von Entscheidungen und der
Gesetzgebungsarbeit der Regierung durch Einbindung dieser
Beschäftigten in die hierarchischen Strukturen der Ministerien
und die damit verbundenen Kontrollmechanismen
"ausgeschlossen".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf