Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Investmentgesetzes und zur
Anpassung anderer Vorschriften (
16/5576) ist am Mittwoch, dem 4. Juli,
Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses. Erörtert werden soll auch ein Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/661), die Marktstabilität offener
Immobilienfonds zu sichern und das Anlegervertrauen zu
stärken. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regulierung und
die Aufsicht über die Investmentfonds zu modernisieren und
leistungsfähiger zu machen. Damit sollen Innovationen
gefördert und die Abwanderung von Fondsvermögen ins
Ausland verhindert werden, ohne dass dabei der Anlegerschutz
vernachlässigt wird. Der Ausschuss hat 24 Sachverständige
eingeladen, darunter die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und den
Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken. Als
Einzelsachverständige sind Andreas Engert, Oliver Everling und
die Professoren Fritz Ossenbühl, Raimond Maurer und Thomas M.
J. Möllers geladen. Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im
Sitzungssaal der SPD-Fraktion 3 S 001 im Reichstagsgebäude.
Sie soll bis gegen 13.30 Uhr dauern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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