Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat
bestätigt, dass die so genannte Zwangsverrentung von
Langzeitarbeitslosen mit 35 Beitragsjahren künftige
Rentenerhöhungen dämpfen kann. Dies sei
grundsätzlich richtig, rein rechnerisch aber nur in sehr
geringem Ausmaß in einzelnen Jahren möglich, heißt
es in der Antwort der Bundesregierung (
16/6048) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5842). Darin heißt es weiter, eine
Rentenkürzung aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors sei
ausgeschlossen. Dämpfungsfaktoren in der
Rentenanpassungsformel könnten nicht zur Anwendung kommen,
soweit der aktuelle Rentenwert dadurch im Vergleich zum Vorjahr
vermindert würde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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