Berlin: (hib/BOB) Zwischen Dezember 2001
bis Ende Juni dieses Jahres wurden im Bereich des
Generalbundesanwalts 70 Ermittlungsverfahren gegen Personen
eingeleitet, die der Mitgliedschaft in oder Unterstützung von
terroristischen Organisationen verdächtigt werden.
Maßgebend dafür sei eine EU-Liste gewesen, auf die sich
die Mitgliedstaaten Ende 2001 verständigt hätten. Das
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6236) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6179) mit. Anträge über die
Aufnahme in diese Liste terroristischer Personen, Vereinigungen und
Körperschaften sowie deren Streichung daraus würden im
Übrigen unter den Bedingungen der Vertraulichkeit diskutiert.
Die Entscheidungen würden von den EU-Mitgliedsländern im
Konsens gefällt. Ein Antrag auf Aufnahme der libanesischen
Hisbollah in diese Liste sei bereits "seit längerem
anhängig". Es gebe in dieser Frage keinen Konsens der
EU-Mitgliedstaaten. Die Regierung bejaht die Frage, ob die Liste
verbindlich sei. Die Verordnung gelte in jedem Mitgliedstaat. Die
Finanzsanktionen seien daher in Deutschland von Behörden
ebenso wie von privaten und juristischen Personen zu beachten.
Aufgrund des Datenschutzes könne die Regierung jedoch keine
Angaben darüber machen, welche Gruppierung oder auf den Listen
genannten Personen insgesamt betroffen und wie hoch die
eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte gewesen seien.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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