Berlin: (hib/BPI) Ausländische Sicherheitskräfte, die in Deutschland einen Vertreter fremder Staaten schützen sollen, haben in Deutschland keine hoheitlichen Befugnisse. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6262) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6212) klar. Hintergrund für die Frage ist der Fall eines türkischen Staatsbürgers, der beim deutsch-türkischen Wirtschaftsgipfel im April in Hannover, von türkischen Sicherheitskräften gewaltsam von einer Veranstaltung mit Bundeskanzlerin Angele Merkel (CDU) und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan entfernt worden sein soll. Medienberichten zufolge (HAZ, 19.4.2007) soll der durch türkische Anlagebetrüger Geschädigte bei der Veranstaltung gerufen haben: "Frau Merkel, bitte helfen sie uns." Daraufhin sei der Mann aus dem Saal entfernt worden. Auch wenn das Verhalten der türkischen Sicherheitskräfte "nicht zu den allgemeinen Gepflogenheiten" gehört, wie die Bundesregierung schreibt, seien von der Bundesanwaltschaft keine Ermittlungen eingeleitet worden. Dazu sehe die Bundesanwaltschaft auch weiterhin keine Veranlassung, da sie nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zuständig sei, so die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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