Berlin: (hib/BOB) Im Jugendstrafvollzug inhaftierte junge Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, über Maßnahmen, die sie betreffen, von einem in ihrer Nähe gelegenen Gericht angehört zu werden. Der Rechtsschutz werde so verbessert, erklärt die Bundesregierung und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6293) vorgelegt. Dies sei für junge Gefangene besonders wichtig, weil sie zumeist im Umgang mit Institutionen und der Schriftsprache besonders ungeübt seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2006 festgestellt, dass diese Grundlage für den Jugendstrafvollzug gegenwärtig nicht vorhanden sei und Berlin aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Änderung vorzunehmen. Der Entwurf setzt laut Regierung diese Forderung des Verfassungsgerichts um, indem künftig die Jugendkammern der Landgerichte über Maßnahmen im Strafvollzug entscheiden müssen und nicht, wie bisher, die Oberlandesgerichte. Der Gesetzentwurf gibt außerdem dem Jugendlichen das Recht auf eine mündliche Anhörung. Im Rahmen der Föderalismusreform sei zwar der Jugendstrafvollzug zum 1. September vorigen Jahres auf die Bundesländer übergegangen. Der Bund habe aber weiterhin die Kompetenz für den gerichtlichen Rechtsschutz.
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