Berlin: (hib/HIL) Nach dem Willen des
Bundestages sollen private Investoren am Kapital der Deutschen Bahn
AG (DB AG) beteiligt werden. Mit dem jetzt von der Bundesregierung
vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der
Eisenbahnen des Bundes" (
16/6294) soll die Basis dafür geschaffen
werden. Das Gesetz sei ein entscheidender Schritt zur Vollendung
der 1994 begonnenen Eisenbahnstrukturreform und ein klares Zeichen
für eine zukunftsorientierte Aufstellung der DB AG, schreibt
die Bundesregierung. Der sowohl innerhalb der Koalition als auch
bei den Bundesländern umstrittene Entwurf sieht vor, dass
private Investoren bis zu 49,9 Prozent der Anteile an der DB AG
erwerben können. Im Gegenzug sollen "sämtliche Anteile
der DB AG an der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der
DB Energie GmbH auf die Bundesrepublik" übertragen werden. Mit
dieser Übertragung der so genannten
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), DB Netz AG, DB
Station&Service AG und DB Energie GmbH, erhalte der Bund das
juristische Eigentum an ihnen. "Private Investoren werden an den
EIU und damit an der Eisenbahninfrastruktur nicht beteiligt", so
die Bundesregierung - dies war eine der Vorgaben des
Bundestagsbeschlusses zur Erarbeitung eines Privatisierungsgesetzes
vom November 2006 (
16/3493). Die DB AG soll für zunächst
15 Jahre die Möglichkeit erhalten, "Schienenverkehr und
Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu
bilanzieren". Das "integrierte" Unternehmen könne so seine
Wettbewerbsfähigkeit stärken und zusätzliche
Schulden und Risken für den Bundeshaushalt könnten
ausgeschlossen werden, so die Regierung Zur Instandhaltung des
Schienennetzes soll die DB AG jährlich bis zu 2,5 Milliarden
Euro vom Bund erhalten, außerdem "finanziert der Bund
Maßnahmen zum Ausbau der Schienenwege der
Eisenbahneninfrastrukturunternehmen des Bundes im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel". Die Bahn bekommt damit
vom Bund in 15 Jahren bis zu 37,5 Milliarden Euro. Mit dem Geld
muss die Bahn die Infrastruktur in dem in einer Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) "festgelegten betriebsbereiten
Zustand" erhalten, so sieht es der Entwurf vor. Zur Kontrolle der
Einhaltung der Instandhaltungs- und
Ersatzinvestitionsverpflichtungen soll die Bahn dem Bund
jährlich einen Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht
vorlegen. Sollte den festgelegten Pflichten seitens der DB AG nicht
nachgekommen werden, könne der Bund seine jährliche
Unterstützung ganz oder teilweise zurückfordern. Bei
mehrmaligen Verletzungen sollen sowohl die
Sicherungsübertragung als auch die LuFV enden. Ob die in der
LuFV vereinbarten Ziele erreicht werden, soll das
Eisenbahnbundesamt prüfen. Den diskriminierungs- und
missbrauchfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für private
Eisenbahnunternehmen soll künftig die Bundesnetzagentur
überprüfen, so die Bundesregierung. Um sicherzustellen,
dass auch nach der Sicherungsübertragung der Anteile der DB AG
an den EIU auf den Bund wirtschaftlich weiterhin die DB AG die
Gesellschafterrechte in allen laufenden Angelegenheiten der EIU
ausüben könne und damit zur Bilanzierung berechtigt und
verpflichtet bleibe, sollen die Stimmrechte des Bundes, die ihm als
größtem Teilhaber an der DB AG zustehen, auf die DB AG
übertragen werden. Bei grundsätzlichen Entscheidungen wie
Beschlüssen über Strukturmaßnahmen oder die Wahl
und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates müsse der
Bund aber vorher zustimmen, so die Regierung in dem Gesetzentwurf.
Festgeschrieben werden soll außerdem, dass 20 Prozent der
jährlichen Bundesmittel für Maßnahmen im Nahverkehr
verwendet werden müssen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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