Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
mobile Tierschauen und Zirkusbetriebe mit Tierhaltung erfassen und
ein entsprechendes Register schaffen. Dazu hat sie einen Entwurf
zur Änderung des Tierschutzgesetzes (
16/6309) vorgelegt, der auf eine
Entschließung des Bundesrates aus dem Jahre 2003
zurückgeht. Damals hatte die Länderkammer sich für
ein Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus
und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters ausgesprochen.
Durch das Register will die Regierung erreichen, dass in jedem
Bundesland von den Behörden die selben Daten erhoben und in
allen Behörden automatisierte Verfahren angewendet werden,
damit eine schnelle Datenübermittlung möglich wird. Dies
sei erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher
Vorschriften bei Betrieben, die "regelmäßig ihren
Standort wechseln", effektiv zu überwachen. Bei
landesrechtlichen Regelungen würde die Gefahr bestehen, so die
Regierung, dass sich Zirkusse durch den ständigen Wechsel
zwischen den Bundesländern den jeweiligen Vorschriften
entziehen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme betont, es
sei nicht erforderlich, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten generell zu regeln. Die Regierung hat dem
entsprechenden Änderungswunsch in ihrer
Gegenäußerung zugestimmt. Sie hält es nicht
für erforderlich, rechtskräftige Verurteilungen wegen
Verstößen gegen Tierschutzvorschriften im Zirkusregister
zu speichern. Für die Zuverlässigkeitsprüfung reiche
es aus, ein Führungszeugnis und gegebenenfalls eine Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
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