Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass nach der geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) verstärkt Strecken stillgelegt werden. Von Szenarien der DB AG, das Streckennetz um mehrere tausend Kilometer zu reduzieren, sei nichts bekannt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6307) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/6260). Auch nach einer Teilprivatisierung der Bahn bleibe der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der Infrastruktur. "An der Infrastruktur wird ein privater Investor nicht beteiligt", stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort klar.
Für eine Streckenstilllegung, wie die Grünen sie befürchten, gelte ein im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) festgelegtes Verfahren mit einem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Aufsichtsbehörde. Demnach sei eine Genehmigung der Stilllegung nicht von der Qualität der betroffenen Strecke abhängig, sondern davon, ob für die Strecke noch ein Verkehrsbedürfnis bestehe und den Verkehrsunternehmen der Weiterbetrieb zugemutet werden könne, schreibt die Regierung. Die Grünen hatten Befürchtungen geäußert, die Bahn könne nach der Teilprivatisierung gezielt Strecken herunterwirtschaften, um erst die Abbestellung der Nahverkehre auf dieser Strecke und schließlich die Stilllegung zu erreichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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