Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die Möglichkeiten für die Errichtung eines bundesweiten
Korruptionsregisters prüfen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (
16/6323) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6259) mit, die sich auf die
Korruptionsbekämpfung bei Hermes-Bürgschaften zur
Absicherung deutscher Exporte bezogen hatte. Dabei sollen auch die
Erfahrungen mit in den Ländern existierenden
Korruptionsregistern ausgewertet werden. Vorrang hat für die
Bundesregierung jedoch die Arbeit am materiellen Vergaberecht, vor
allem im Zuge der anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts.
Die Regierung verweist darauf, dass sie in der vorletzten
Wahlperiode bereits die Errichtung eines Korruptionsregisters
vorgeschlagen habe. Kernelement wäre die Speicherung der Namen
von Unternehmen gewesen, die wegen Korruptionsdelikten von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Öffentliche Auftraggeber hätten solche Ausschlüsse
an das Korruptionsregister melden müssen. Umgekehrt wären
öffentliche Auftraggeber verpflichtet worden, vor einer
Auftragsvergabe beim Register anzufragen, ob das jeweilige
Unternehmen dort gespeichert ist. Der Bundesrat habe dem
Regierungsvorschlag damals nicht zugestimmt. Eine generelle Abfrage
von Namen beteiligter Agenten oder von Details über die
Höhe und den Zweck etwaiger Provisionszahlungen lehnt die
Regierung nach eigener Darstellung ab. "Es wäre nicht
wirkungsvoll, solche Informationen standardmäßig
abzufragen, da in der Folge etwaige böswillige Unternehmen
Bestechungsgelder immer über andere Kanäle als über
Provisionsleistungen fließen lassen würden, die dann
auch bei vertiefter Prüfung nicht erkennbar wären",
heißt es in der Antwort.
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