Berlin: (hib/WOL) Mit der deutschen
Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte behinderter Menschen wurde während der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein politisch wichtiges
Signal für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union gesetzt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort
(
16/6302) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6244). Das Jahr 2007 war vom EU-Parlament
und vom Rat als "Europäisches Jahr der Chancengleichheit
für alle" als Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft
erklärt worden. Der deutsche Schritt habe dazu beigetragen,
dass bereits am 30. März dieses Jahres ein Großteil der
EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Gemeinschaft als
Ganzes die Unterzeichnung als ersten Schritt auf dem Weg zur
Ratifikation des UN-Übereinkommens vornahmen, heißt es
in der Antwort. Von insgesamt 21 in Deutschland geförderten
Projekten zur Umsetzung des "Europäischen Jahres zur
Chancengleichheit für alle" haben sich laut Antwort 15
Vorhaben ausdrücklich oder in ihrer Gesamtheit mit der
Behinderungsthematik befasst. Dabei stand das Merkmal "Behinderung"
gleichberechtigt neben fünf anderen Merkmalen - "Geschlecht,
Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter
und sexuelle Ausrichtung". Bei der in enger Zusammenarbeit mit
Nichtregierungsorganisationen entwickelten Strategie der Regierung
zur Durchführung des Europäischen Jahres sei es die
zentrale Idee gewesen, die Merkmale des Artikels 13 nicht getrennt
von einander, sondern möglichst gemeinsam zu behandeln.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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