Berlin: (hib/SUK) Der Innenausschuss hat
am Vormittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Zensusvorbereitungsgesetz (
16/5525) zugestimmt und damit den Weg
freigemacht für die erstmalige Durchführung eines
registergestützten Zensus im Jahr 2011. Die für
Volkszählungen bislang übliche Befragung aller Einwohner
soll dabei im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melde- und
anderer Verwaltungsregister ersetzt werden. Das
Zensusvorbereitungsgesetz regelt den Aufbau eines Anschriften- und
Gebäuderegisters zur Vorbereitung einer Volks-, Gebäude-
und Wohnungszählung und die Übermittlung der Daten durch
die Vermessungs- und Meldebehörden sowie die Bundesagentur
für Arbeit an das Statistische Bundesamt zum 1. April 2008.
Während Union und SPD für den Entwurf warben, weil es
für das "verlässliche und planbare Regierungshandeln" von
enormer Bedeutung sei, belastbare Zensusdaten zu haben,
bemängelte die FDP, dass der Entwurf nicht regle, dass die
Daten bundeseinheitlich zu erheben seien. Es sei "unstreitig, dass
die Erhebung benötigt wird", aber es mache "keinen Sinn",
einen Entwurf auf den Weg zu bringen, der nach jetzigem Stand den
Anforderungen nicht genüge. Entsprechend enthalte man sich bei
der Abstimmung der Stimme. Auch die Linksfraktion, die den Entwurf
in der Abstimmung ablehnte, betonte, bei der
Sachverständigenanhörung vom 17. September sei
"beträchtliche Kritik" geäußert worden - unter
anderem dazu, dass momentan noch nicht klar sei, auf welchem Wege
etwa die so genannten georeferenziellen Daten", also etwa die
Gebäudekoordinaten, die für das Gebäuderegister
erhoben werden sollen, anonymisiert werden sollen. Die
Bündnisgrünen, die mit ihrem Antrag, die Abstimmung
über den Entwurf zu verschieben, um zunächst die
Ergebnisse der Anhörung auswerten zu können, scheiterten,
enthielten sich bei der Abstimmung. Sie kritisierten, dass in dem
Entwurf nicht festgelegt sei, wie man die bundeseinheitliche
Erhebung der Daten gewährleisten wolle. Auch die Finanzfragen
seien im Vorfeld nicht mit den Ländern und Kommunen
geklärt worden. Man befürchte daher, "dass die
Qualität der gelieferten Daten schlecht sein wird". Ein
Vertreter der Bundesregierung wies in seinem Statement mehrfach
darauf hin, dass es sich bei dem Entwurf zunächst um das
Zensusvorbereitungsgesetz handele. Die von der Opposition
angesprochenen Fragen müssten aber erst im darauf folgenden
Zensusanordnungsgesetz geklärt werden. "Das ist zeitlich und
praktisch der richtige Ort."
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf