Berlin: (hib/MIK) Das Pflanzenschutzgesetz soll geändert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf ( 16/6386) vorgelegt. Darin wird klar gestellt, dass auch der Schutz der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten nach den Artikeln 12 und 13 der Richtlinie 92/43/EWG vom Gesetz erfasst wird. Außerdem werden unter anderem die Zulassungsverfahren sowie die Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln angepasst. Schließlich soll das Gesetz für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geändert werden, um die Beteiligung und Mitwirkung anderer Bundeseinrichtungen gebührenrechtlich berücksichtigen zu können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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