Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die
Grünen sind unzufrieden mit dem Telemediengesetz, das der
Bundestag im vergangenen Januar beschlossen hatte. Wie es in einem
Antrag (
16/6394) heißt, weise das Gesetz
erhebliche Defizite auf. Es enthalte praxisferne und
fragwürdige Regelungen, die die vorhandenen
Rechtsunsicherheiten nicht beheben würden. So habe es die
Regierung versäumt, eine Definition des Begriffs "Telemedien"
in das Gesetz aufzunehmen. Es herrsche weiterhin Unklarheit
darüber, welche Dienste dem Rundfunk und welche den Telemedien
zuzuordnen sind. Ebenso werde bei der Unterscheidung zwischen
Telemedien und Rundfunk die EU-Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste ignoriert, die zwischen den linearen und non-linearen
audiovisuellen Diensten unterscheide. Darüber hinaus seien die
Regelungen zur Vermeidung von Spam-Mails ungenügend. Auch der
Datenschutz weise Mängel auf. Die Fraktion fordert die
Regierung auf, einen novellierten Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Mängel abstellt. Verlangt wird eine Definition der
"Telemedien". Das Zusenden von kommerzieller Werbung, die der
Empfänger nicht ausdrücklich verlangt hat, müsse als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für zugesandte Werbemails
will die Fraktion eine eingängige Kennzeichnung in der
Betreffzeile vorschreiben. Ordnungswidrigkeiten sollten von der
Bundesnetzagentur verfolgt werden. Die Abgeordneten plädieren
zudem dafür, die Koppelung einer Nutzung von Diensten und die
Preisgabe persönlicher Daten sowie die Zustimmung zur
Zusendung von Werbemails uneingeschränkt zu verbieten.
Verbraucher müssten Online-Dienste nutzen dürfen, ohne
persönliche Daten preiszugeben und Spam-Mails zuzustimmen. Die
Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf
informelle Selbstbestimmung durch die Weitergabe von Bestandsdaten
an die Sicherheitsbehörden seien einzuschränken,
heißt es weiter. Klargestellt werden müsse ferner, dass
den Betroffenen ein Anspruch auf Auskunft bei unverlangt
zugesendeter Werbung zusteht. Internet-Suchmaschinen-Anbieter
sollten keine proaktiven Überwachungspflichten im Hinblick auf
die veröffentlichten Inhalte haben. Eine Unterlassungs- oder
Beseitigungspflicht sollte es erst dann geben, wenn der Anbieter
von einer Rechtsverletzung aufgrund der veröffentlichten
Inhalte erfährt. Auch Meinungsforen im Internet sollten von in
die Zukunft gerichteten Überwachungspflichten ausgeschlossen
werden, betonen die Grünen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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