Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr radargestützter
Navigations- oder Überwachungssysteme für den Schiffs-
oder Flugverkehr in den Iran eingeführt. Dies geht aus einer
Verordnung (
16/6382) hervor, durch die die Ausfuhrliste,
eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, geändert
wird. Von der Genehmigungspflicht ist auch die jeweilige Software
für diese Systeme betroffen. Diese Ausweitung der
Genehmigungspflichten für Lieferungen in den Iran sei darauf
zurückzuführen, so die Regierung, dass solche Systeme
möglicherweise für militärische
Lagebilddarstellungen verwendet werden können. Die
Informationen des militärisch nutzbaren Radarsystems an
militärische Endempfänger im Iran könnten in das
maritime Lagebild des iranischen Militärs einfließen.
Die iranische Marine habe in jüngster Zeit ihre
Aktivitäten im Persischen Golf vermehrt, schreibt die
Regierung. Es sei auch zu Übergriffen auf ausländische
Schiffe außerhalb des iranischen Territoriums gekommen. Die
Regierung schließt nicht aus, dass durch den Einsatz der
Navigations- oder Überwachungssysteme in der iranischen Marine
weitere Übergriffe folgen. Eine Lieferung solcher
Ausrüstungen könnte die Informationsmöglichkeiten
der iranischen Marine über die Schiffsbewegungen anderer
Länder verbessern, stellt die Regierung klar. Dies könnte
zu erheblicher Kritik befreundeter Länder an der
Bundesregierung führen, was die auswärtigen Beziehungen
der Bundesrepublik wiederum deutlich stören würde. Daher
könnten derartige Lieferungen das friedliche Zusammenleben der
Völker "erheblich gefährden". Gefährdet werden
könnte nach Auffassung der Regierung auch das Vertrauen der
Partnerländer in Deutschlands Rolle und Profil im
Verhandlungsprozess im Zusammenhang mit dem iranischen
Nuklearprogramm.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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