Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat
weitere Berechnungsfehler der Arbeitslosengeld-II-Software A2LL
eingeräumt. So werde die Berechnung des Zuschlags
gestört, die Grundsicherungsempfänger unter bestimmten
Voraussetzungen beziehen können, die innerhalb der vergangenen
zwei Jahre Arbeitslosengeld I bezogen haben, schreibt die Regierung
in ihrer Antwort (
16/6306) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6245). Darin hatten sich die Parlamentarier
auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (
16/4938) bezogen. Auch im Fall weiterer Fehler
beabsichtige die Bundesagentur für Arbeit keine neuen
Berechnungen zur Schadenshöhe, schreibt die Regierung. Weiter
heißt es, die Behebung "der schwerwiegendsten Fehler" erfolge
"nach aktuellem Planungstand im Januar 2008, alle weiteren Fehler
werden im Juni 2008 behoben". Bis zur Behebung sämtlicher
Fehler im IT-Verfahren A2LL stünden den Anwendern in den
Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Kommunen "fehlerfreie
Umgehungslösungen in Form einer Berechnungshilfe" zur
Verfügung. Die Regierung fügt hinzu, bei der
Übermittlung von Meldungen an die Krankenkassen komme es
aufgrund von Softwareproblemen "vereinzelt zur Übertragung
falscher Daten". Zudem führten im Beitragsverfahren
verschiedene Softwarefehler zu "vorübergehend falschen
Beitragszahlungen an die Krankenkassen". Diese würden zu einem
späteren Zeitpunkt korrigiert.
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