Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will
die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge
über das Jahr 2008 hinweg fortschreiben. Der dazu vorgelegte
Gesetzentwurf (
16/6539) sieht außerdem vor, das Alter,
bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein
müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre
abzusenken. Das kräftige Wachstum der betrieblichen
Altersvorsorge sei in erster Linie auf die Steuer- und
Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen zurückzuführen,
schreibt die Regierung in ihrer Begründung. Der bevorstehende
Wegfall der Beitragsfreiheit habe dieses Wachstum jedoch merklich
abgeschwächt. Da das Ziel einer flächendeckenden
freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge jedoch noch nicht
erreicht sei, gelte es sichere und langfristige Rahmenbedingungen
zu schaffen. Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre sei
nötig geworden, da viele Beschäftigte, insbesondere
kindererziehende junge Frauen vor dem 30. Lebensjahr aus den
Unternehmen ausscheiden und dadurch eine Vorraussetzung auf die
Betriebsrentenanwartschaft nicht erfüllen können. Der
Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die geplante
Beibehaltung der Beitragsfreiheit. Bedauert wird jedoch, dass die
betriebliche Altersvorsorge - insbesondere bei kleinen und
mittelständischen Unternehmen - bisher noch zu wenig
verbreitet sei. Die bestehenden Bestimmungen seien für viele
Unternehmer zu kostenträchtig und kompliziert. Diese Kritik
teilt die Bundesregierung jedoch nicht, wie aus ihrer
Gegenäußerung zu entnehmen ist. Arbeitgeber könnten
vielmehr auf der Grundlage der bestehenden Grundregelungen und den
vielen Kombinationsmöglichkeiten ein passendes Konzept
für die betriebliche Altersvorsorge in ihrem Unternehmen
finden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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