Berlin: (hib/BOB) An ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern soll das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6561) vorgelegt. Die Regierung kommt damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach, das im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, dass heimlich vorgenommene Tests auf Klärung der Vaterschaft vor Gericht unverwertbar seien, weil sie das Recht des Kindes auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung verletzten. Es hatte Berlin jedoch gleichzeitig aufgefordert, bis Ende März 2008 ein Verfahren zu schaffen, das klärt, ob das Kind vom Vater abstammt oder nicht. Laut Regierung gibt es circa 20.000 Gen-Tests in Deutschland jährlich.
Eine derartige Untersuchung auf Abstammung solle unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Diese muss innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Die Regierung erhofft sich jedoch, dass das Verfahren vor Gericht die Ausnahme bleibt. Zum Schutz der Familie und zum Wohl des Kindes erscheine es sinnvoll, den Betroffenen einen Anspruch auf Beratung zu geben, für den dann die Jugendhilfe zuständig wäre. Eine solche Beratung könne helfen, das Gespräch zwischen den Beteiligten zu fördern, Wege zur Bewältigung der Krise aufzuzeigen und auf eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung hinzuwirken. Die Regierung schlägt gleichzeitig vor, eine Anfechtung der Vaterschaft solle ausgeschlossen sein, wenn deren Folgen für das minderjährige Kind eine "erhebliche Beeinträchtigung" darstellten. Als Beispiele nennt die Regierung die besondere Lebenssituation und Entwicklungsphase des Kindes.
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