Berlin: (hib/HAU) Die Einführung von
Wettbewerb und Kapitaldeckung in der gesetzlichen
Unfallversicherung fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (
16/6645). Trotz seit Jahren abnehmender
Unfallzahlen, so die Liberalen, komme es aufgrund der
Monopolstellung der Berufsgenossenschaften im Versicherungsmarkt
für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
Wegeunfälle nicht zu spürbaren Beitragssenkungen. Um dem
entgegen zu wirken sollen Unternehmen zukünftig
Arbeitsunfälle bei einem privaten Unfallversicherer ihrer Wahl
versichern dürfen. Das Berufskrankheitsrisiko hingegen solle
weiterhin bei den Berufsgenossenschaften versichert werden. Die
Antragsteller schlagen außerdem einen neuen Leistungskatalog
vor. Dieser sieht einen Vorrang der Altersrente vor der
Unfallversicherungsrente vor. Damit wolle man eine klare Trennung
zwischen Kosten, die durch Betriebsrisiken entstehen und solchen,
die Folge allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen seien,
erreichen. Nicht die Unfallversicherung, so wird klargestellt,
sondern die Rentenversicherung müsse die Kosten der alternden
Gesellschaft tragen. Eine Neuregelung bei Wegeunfällen sei
ebenfalls vorgesehen. Arbeitgeber sollten demnach nicht mehr
verpflichtet sein, Wegeunfälle im Rahmen der
Unfallversicherung zu versichern. Es stehe Arbeitgeber und
Arbeitnehmer offen, dies über die private Unfallversicherer zu
regeln, so die FDP-Fraktion.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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