Berlin: (hib/MPI) Die Koalitionsfraktionen wollen Verbraucher besser vor Missbräuchen bei Schönheitsoperationen schützen. Sie haben dazu einen Antrag ( 16/6779) vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, berufsrechtliche und sonstige Möglichkeiten von Verboten von nicht medizinisch indizierten Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu prüfen. Zudem appellieren Union und SPD an die Länder, sich dafür einzusetzen, dass ihre Überwachungsbehörden für die Berufsausübung verstärkt bei schönheitschirurgischen Eingriffen darauf achten, dass nur entsprechend qualifizierte Personen solche Eingriffe vornehmen. Von der ärztlichen Selbstverwaltung verlangen die Koalitionsfraktionen, einen Kriterienkatalog als Wegweiser für Patienten zu erarbeiten. Dieser solle Interessenten an Schönheitsoperationen dabei unterstützen, eine Qualitätsauswahl unter den Anbietern zu treffen. Ein solcher Wegweiser könnte dazu beitragen, zumindest unerwünschte Folgekomplikationen solcher Operationen zu minimieren. Der Bundestag will am Abend in erster Lesung über den Antrag beraten.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass laut Schätzungen jährlich mehr als eine Million Menschen eine Schönheitsoperation an sich vornehmen lassen, Tendenz steigend. Angesichts dieser Zahlen sei es "zunehmend problematisch, dass die Schönheitschirurgie zum Teil ohne entsprechende Weiterbildung betrieben wird". Zurzeit könnten Ärzte ohne Zusatzqualifikation schönheitschirurgische Eingriffe machen. Für Patienten bestehe deshalb die Gefahr, an nicht ausreichend qualifizierte oder erfahrene Ärzte zu geraten.
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