Berlin: (hib/MPI) Das geplante Festhalten
an der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung stößt bei Experten
weitgehend auf Zustimmung. In einer öffentlichen Anhörung
zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/6539), über den am Donnerstag im
Bundestag abgestimmt werden soll, befürworteten am Montag
sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den
Vorstoß. Für die BDA hob Gert Nachtigal hervor, dass
gerade die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen von der
Regelung profitierten. Für den DGB fügte Martina Perreng
hinzu, würde die Sozialversicherungsfreiheit Ende des Jahres
wegfallen, werde es zu "Ausweichreaktionen" kommen. So würden
möglicherweise viele Arbeitnehmer laufende Verträge
kündigen, was zu erheblichen Verlusten führe. Der
Sachverständige vom Sozialverband Deutschland, Ragnar Hoenig,
anerkannte zwar das Bestreben der Bundesregierung, die betriebliche
Altersvorsorge zu stärken. Der eingeschlagene Weg sei aber
"nicht richtig", da er geringere Rentenanwartschaften und geringere
Rentensteigerungen zur Folge habe. Auch der
Einzelsachverständige Prof. Winfried Schmähl wies auf
dieses Problem hin. Er schlug eine Befristung der Regelung vor, um
weitere Erkenntnisse über die finanziellen Auswirkungen zu
sammeln. Er wies zudem darauf hin, dass an der Finanzierung der
Beitragsfreiheit alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten beteiligt seien, auch die, die nicht einen
bestimmten Anteil ihres Lohnes oder ihres Gehaltes umwandeln
könnten oder wollten. Der Experte der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Wolfgang Binne, erläuterte, dass die
Auswirkungen der Beitragsausfälle auf den Rentenwert nach
Schätzungen seines Hauses bei zwei Prozent liegen würden.
In der Anhörung ging es zudem um zwei Anträge der
FDP-Fraktion (
16/6433,
16/1675) und einen Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6606).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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