Berlin: (hib/MPI) Die Kommunen kommen
derzeit für durchschnittlich 12,24 Prozent der
Hartz-IV-Verwaltungskosten auf. Der kommunale Finanzierungsanteil
für die gemeinsam mit den Arbeitsagenturen betriebenen
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern bewege sich zwischen fünf
Prozent (ARGE Oberallgäu) und 17,28 Prozent (ARGE Landkreis
Aachen), heißt es in der Antwort der Bundesregierung (
16/6841) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6665). Zum 30. September 2007 habe es in elf
ARGEn einen kommunalen Finanzierungsanteil von mehr als 12,6
Prozent gegeben. Die Regierung schreibt, nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch müssten Bund und Kommunen die
Verwaltungskosten für ihre jeweiligen Leistungen tragen. Da
die Kommunen zum Teil eine genaue Aufteilung und Abrechnung ihrer
Verwaltungskosten nicht vornehmen könnten beziehungsweise dies
sehr aufwändig wäre, habe das Bundesarbeitsministerium im
März 2006 angeboten, einen pauschalen Anteil an den
Verwaltungskosten von 12,6 Prozent zu akzeptieren. Weiter
heißt es, mit Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums sei
der Vertrag der ARGE Remscheid durch die Bundesagentur für
Arbeit außerordentlich zum 31. Dezember 2007 gekündigt
worden. Dagegen habe die Stadt Remscheid das Sozialgericht
angerufen. Vereinbart worden sei, dass die Stadt bis zu einer
gerichtlichen Entscheidung einen kommunalen Finanzierungsanteil in
Höhe von 12,6 Prozent zahlt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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