Berlin: (hib/BOB) Aus Sicht der
Bundesregierung ist es "unbefriedigend", dass sich bei
Jahreshauptversammlungen von Aktiengesellschaften (AG) eine Gruppe
von "professionellen Klägern" herausbildet und -
gegenüber gewöhnlichen Zivilprozessen - oftmals einen
Vergleich mit der AG erreicht. Dies teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/6845) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/6683) mit. Problematisch seien Fälle,
in denen ein Rechtsverstoß nicht vorliege und die durch lange
Verfahren erzeugte Blockadewirkung nicht zu rechtfertigende Kosten
für die Gesellschaften und die übrigen Anteilseigner
verursache. Der Vorschlag, einen Mindestbesitz an Aktien zu haben,
um überhaupt vor Gericht ziehen zu können, ist der
Regierung bekannt und werde "in die Prüfung der
Lösungsvorschläge einbezogen". Es stünden diesem
Gedanken allerdings "gewichtige Gegenargumente" entgegen: Er
würde zur Aufgabe des Anfechtungsrechts als
Individualrechtsschutz führen und würde zudem das
"Klagegewerbe" nicht hindern, sich mit bestimmten Fonds
zusammenzutun, um das Quorum zu erreichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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