Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, sollten zur Tariftreue oder zumindest zur Zahlung von Mindestlöhnen verpflichtet werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/6930), den der Bundestag heute in erster Lesung zusammen mit zwei älteren Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6786, 16/6791) beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Vorschlag für die zweite Stufe der Vergaberechtsreform vorzulegen und darin Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, auch zu verpflichten, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen. Bevorzugt behandelt werden sollten zudem Unternehmen, die eine angemessene Zahl an Ausbildungsplätzen anbieten. Darüber hinaus müssten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und elementare Arbeitnehmerrechte eingehalten werden, heißt es in dem Antrag.
Bei der Beschaffung importierter Produkte sollten so weit wie möglich jene des fairen Handels bezogen werden. Im Übrigen müssten auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes beachtet werden. Ferner will die Linksfraktion, dass die öffentliche Stromversorgung vollständig auf Öko-Strom umgestellt wird. Zur Begründung heißt es unter anderem, staatlich gefördertes Lohndumping dürfe nicht weiter geduldet werden. Die öffentliche Hand müsse ihren Einfluss als Auftraggeberin nutzen, um sozial gerechte Lohn- und Tarifverhältnisse zu sichern und die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen zu fördern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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