Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/6965) zu einem Abkommen vorgelegt, das die EU im Oktober 2004 mit der Schweiz zur "Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen", abgeschlossen hat. Betroffen sind vor allem Rechtsverstöße zum Nachteil der öffentlichen Haushalte, etwa bei Zöllen, indirekten Steuern, Subventionen sowie öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Ziel des Abkommens sei es, die Amtshilfe auf diesem Gebiet zu verstärken. Rechtshilfe, die Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Gegenständen umfasst, soll auch bei der Hinterziehung von Zöllen und indirekten Steuern gewährt werden. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Geldwäsche ausdrücklich anerkannt.
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