Berlin: (hib/SUK) Wer die Website des Bundeskriminalamtes besucht, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse protokolliert und er, im Fall einer "signifikanten Zugriffsfrequenz", identifiziert wird. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6884) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6686). Die Speicherung der IP-Adresse diene dem Zweck der
Strafverfolgung im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren, "um notwendige Anschlussmaßnahmen", in dem Fall also Auskunftsersuchen gegenüber dem Provider, zu ergreifen. Neben der Adresse, so heißt es weiter, würden alle "notwendigen technischen Begleitdaten" gespeichert, mit der sich die zugreifende IP-Adresse auf der Homepage "melde", etwa Uhrzeit und Dauer des Zugriffs.
Weiter heißt es, die überwiegende Zahl der Ressorts der Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig": Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Zu deren Abwehr gehöre als Sicherheitsmaßnahme auch die Speicherung der IP-Adressen. Nicht abschließend geklärt sei, so die Bundesregierung, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handele. Es gebe mit einem Urteil des Amtsgerichts Berlin "erstmals eine Gerichtsentscheidung", nach der IP-Adressen nicht nur für den Zugangsanbieter, der diese Adressen vergibt, sondern auch für den Anbieter eines Dienstes personenbezogene Daten seien, "obwohl der Diensteanbieter einen Personenbezug allenfalls mit Hilfe des Zugangsanbieters herstellen könnte". Die Auswirkungen des Urteils würden derzeit "intensiv" geprüft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf