Berlin: (hib/RRA) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (
16/6519) ist in einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend am Montagnachmittag von der Mehrheit der Experten
grundsätzlich begrüßt worden. Zugleich mahnten die
Experten jedoch auch an einigen Punkten Nachbesserungsbedarf an. So
verwies Jan Gildemeister von der Aktionsgemeinschaft Dienst
für Frieden e.V. darauf, dass die geplanten Neuerungen,
bezogen auf den freiwilligen Dienst im Ausland, nicht die
"strukturellen Mängel" behöben. Der Entwurf werde daher
dem Bedarf der Auslandsdienste nicht gerecht. Vielmehr seien
"eigenständige Regelungen" für Freiwilligendienste im
Ausland notwendig. Hinrich Goose vom Bundesarbeitskreis der
Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres
begrüßte "grundsätzlich", dass die
Jugendfreiwilligenjahre weiterhin in einem eigenständigen
Bundesgesetz geregelt würden. Er kritisierte jedoch die
Zusammenführung der Begriffe Freiwilliges Soziales Jahr und
Freiwilliges Ökologisches Jahr zu dem Begriff "freiwilliger
sozialer bzw. ökologischer Dienst" und forderte "dringend" den
Erhalt des eingeführten Begriffs Freiwilliges
Ökologisches Jahr. Sebastian Schlüter, Vorsitzender von
grenzenlos e.V., einer Vereinigung internationaler Freiwilliger,
bezeichnete den Gesetzentwurf als "große Enttäuschung".
Die Bundesregierung lasse ein Gesamtkonzept für die Zukunft
der Freiwilligendienste vermissen. Der vorgelegte Gesetzentwurf
berücksichtige die verschiedenen Formen der
Freiwilligendienste im Ausland "einmal mehr nicht" und belasse die
Hürden für junge Menschen, die einen Freiwilligen Dienst
im Ausland durchführen wollen, "auf einem inakzeptabel hohen
Niveau".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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