Berlin: (hib/MPI) Die geringe Kenntnis
über das trägerübergreifende Persönliche Budget
(PB) ist aus Sicht der Bundesregierung der wesentliche Grund
für dessen geringe Inanspruchnahme in Werkstätten
für behinderte Menschen. Der "entscheidende Schub" für
eine stärkere Inanspruchnahme bleibe die Information,
heißt es in der Antwort der Regierung (
16/6870) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6687). Dies sei in erster Linie Aufgabe der
Werkstätten für behinderte Menschen, die darin über
die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesarbeitsministeriums und
leicht verständliches Material wie Flugblätter,
Broschüren und Anzeigen unterstützt würden. Nach
Angaben der Regierung haben bislang insgesamt 847 behinderte
Personen ein PB in Anspruch genommen. Im Bereich Werkstätten
für behinderte Menschen seien 38 PB bewilligt worden. Anders
als die FDP-Fraktion sieht die Regierung keine fehlende
Übereinstimmung der Budgetverordnung mit dem Werkstätten-
und Leistungsrecht. Mit der neuen Leistungsform des PB können
behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und
Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich
notwendige Assistenzleistungen selbst einzukaufen. Die
Erprobungsphase läuft vom 1. Juli 2004 bis Ende 2007. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht dann ein Rechtsanspruch auf das
PB.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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