Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
hält es nicht für sinnvoll, für deutsche Lieferungen
ins Ausland, für die der Bund Exportrisiken durch
Hermes-Bürgschaften abdeckt, Kohlendioxid-Reduktionsziele
festzulegen. Solche Ziele würden deutsche Unternehmen
gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten
benachteiligen, wenn sie über die Anforderungen der
OECD-Umweltleitlinien hinausgehen, schreibt die Regierung in ihrer
Antwort (
16/6916) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung des Luftverkehrs
durch Hermes-Bürgschaften (
16/6755). Nach Angaben aus der
Export-Kreditwirtschaft gebe es bereits heute eine Hinwendung zu
Lieferanten aus Ländern, die nicht an diese Umweltleitlinien
gebunden sind. Im Übrigen lägen keine
flächendeckenden Informationen über Emissionen von
Anlagen vor, die von deutschen Exporteuren mit einer Hermes-Deckung
beliefert werden. Dies wäre aber Voraussetzung für eine
"seriöse und aussagekräftige Veröffentlichung" von
Kohlendioxidemissionen solcher Projekte, heißt es in der
Antwort. Ein großer Teil der abgesicherten Exporte seien
lediglich Zulieferungen deutscher Exporteure zu größeren
Projekten. Wie die Regierung weiter mitteilt, hängen die
Emissionen eines Flugzeuges unter anderem vom Flugzeugtyp, von der
Beladung und vom Einsatzgebiet ab. Diese Daten seien bei der
Prüfung eines Antrags für eine Hermes-Bürgschaft
nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Um Emissionsfrachten bei
Flugzeugen abschätzen zu können, werde daher mit
Mittelwerten für den Kerosinverbrauch pro Flugkilometer oder
Passagier gerechnet. Eine individuelle Umweltprüfung für
jedes einzelne Flugzeuggeschäft würde keinen
Informationsgewinn bedeuten, da diese Werte für einen
vorgegebenen Flugzeugtyp konstant seien, heißt es
weiter.
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