Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger
Verfahrensdauer einführen
Petitionsausschuss - 14.11.2007
Berlin: (hib/MIK) Für die
Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen
überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am
Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ)
"als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der
Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren
führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der
beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung
von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in
die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das
Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist
unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst
einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht
überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung
von Sachverständigengutachten zusätzlich ein
Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss
eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus,
dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite.
Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004
bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in
Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in
Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl
würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der
beschränkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere
Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der
Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer
gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen
werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher
Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein
zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das
Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein
Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese
Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die
Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer"
vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem
Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und
verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde.
Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu
entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst
zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem
nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht
zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass
die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht
bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das
nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den
Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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