Berlin: (hib/SUK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ( 16/6519) stößt beim Bundesrat auf Skepsis. In einer Stellungnahme der Länderkammer, die nun als Unterrichtung ( 16/6967) vorliegt, bemängelt sie vor allem, der Wegfall der bisherigen Regeldauer und der Mindestzeit eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres führe zu "einer Beliebigkeit", die die Planungssicherheit der Träger gefährde und die Interessen der Einsatzstellen nicht berücksichtige. Auch für das Vorhaben, das freiwillige soziale Jugendbildungsjahr und den freiwilligen ökologischen Dienst unter dem Begriff "freiwilliger sozialer Dienst" zusammenzuführen, bestünden "keine überzeugenden Gründe". Der Bundesrat führt weiter aus, das Gesetz werde zu "erheblichen Kostensteigerungen" bei den Aufwendungen für die pädagogische Begleitung und die Verwaltung der Träger führen. Dies sei für die Länder "nicht akzeptabel".
Während die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung eine Kompromisslösung in Bezug auf die zeitliche Flexibilisierung und die Weiterverwendung der bisherigen Bezeichnungen macht, lehnt sie andere Vorschläge - wie die Einführung einer Steuerbefreiung für Leistungen der Jugendfreiwilligendienste in den Bereichen freiwilliger sozialer Dienst oder freiwilliger ökologischer Dienst - ab. Auch die Forderung des Bundesrats, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich auf die Umsatzsteuerfrage beschränkt, lehnt sie ab.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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