Zentrale Medienaufsicht gefordert
Ausschuss für Kultur und Medien -
15.11.2007
Berlin: (hib/HAU) Eine einheitliche
Medienaufsicht für die Länder durch eine zentrale
Behörde hat der Medienforscher Professor Lutz Hachmeister im
Rahmen eines Expertengespräches am Mittwochnachmittag im
Kulturausschuss gefordert. Das derzeitige System der 15
Landesmedienanstalten werde den Anforderungen der Gegenwart und der
Zukunft nicht gerecht, so Hachmeister. Angesichts eines
jährlichen Gebührenaufkommens von über 7 Millionen
Euro sollte es auch eine kritische Bewertung der Programmleistung
der öffentlich-rechtlichen Sender durch ein kompetentes
Gremium, wie es in Großbritannien durch das BBS-Trust schon
lange üblich sei, geben. Aus Sicht des Verfassungsrichters
Professor Wolfgang Hoffmann-Riem muss darauf geachtet werden, dass
die Anbietervielfalt nicht über die Angebotsvielfalt gestellt
wird. Gerade mit Blick auf europarechtliche Entscheidungen
müsse Sorge dafür getragen werden, dass der Rundfunk
nicht zu einem bloßen Wirtschaftsgut degradiert wird. Die
GEZ-Regelung, so erklärte Hans-Dieter Drewitz,
Abteilungsleiter Medien der Staatskanzlei Rheinland Pfalz, werde
von der EU akzeptiert. Die Gebühr wurde als "zulässige
Beihilfe" bezeichnet. Die Ausweitung des
öffentlich-rechtlichen Sendeangebotes auf das Internet, so
Drewitz, unterliege dem Funktionsauftrag der Sender und sei daher
zulässig. Das Verfassungsgericht, so ergänzte
Hoffmann-Riem, habe die Erschließung der neuen Medien auch
durch öffentlich-rechtliche Anbieter erlaubt, da ohne das
Internet beispielsweise eine ganze Generation nicht erreicht werden
könnte.
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