Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hält eine Anhebung der
Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (Alg II) und bei der
Sozialhilfe für geboten. In einem Antrag (
16/7113), der am heutigen Donnerstag erstmals
auf der Tagesordnung des Bundestages steht, schreiben die
Abgeordneten, "dass die Regelsatzleistungen gegenwärtig nicht
bedarfsdeckend und in ihrer Höhe nicht dauerhaft Existenz
sichernd sind". Sie verlangen deshalb, die Anpassung der
Regelsätze künftig an den Lebenshaltungskostenindex zu
koppeln. Die Praxis, die Anpassung der Regelsätze an die
Entwicklung der Renten zu koppeln, habe sich als realitätsfern
erwiesen. Dies habe im Juli 2007 lediglich zu einer Steigerung des
Regelsatzes um 2 Euro von 345 Euro auf 347 Euro geführt. In
Anbetracht realer Preissteigerungen entspreche dies einem
Kaufkraftverlust von fünf Prozent. Darüber hinaus fordert
die Fraktion, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche
auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen. Dies sei zurzeit
"unzureichend". Für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres betrage der Regelsatz 208 Euro, für Jugendliche
ab 15 Jahren 278 Euro. Anstatt die Bedarfe von Kindern und
Jugendlichen alters- und bedarfsspezifisch zu erheben, würden
die Regelsätze für Kinder pauschal aus dem Eckregelsatz
eines erwachsenen, alleinstehenden Haushaltsvorstands abgeleitet.
Aus Sicht der Grünen muss für die Ermittlung der neuen
Berechnungsgrundlage eine unabhängige Kommission eingesetzt
werden. Die Ergebnisse seien dann unverzüglich umzusetzen.
Außerdem solle für Lern- und Schulmaterial, für
Schulessen und die Schülerbeförderung wie früher
Sachleistungen gewährt werden können.
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