Berlin: (hib/BOB) Wie hoch die finanzielle
Belastung deutscher Unternehmen durch Einführung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insgesamt und pro
sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer ist, vermag die
Bundesregierung nicht zu sagen. Entsprechende Erkenntnisse
lägen ihr nicht vor, teilt sie in ihrer Antwort (
16/6869) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/6684) mit. Die Regierung ist auch nicht der
Auffassung, dass die Vorschriften des AGG erhebliche
Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Die Liberalen hatten darauf
verwiesen, in einer Studie der Universität Dortmund 80 Prozent
der befragten Unternehmen dem AGG diese Möglichkeiten
bescheinigen, weil zu befürchten sei, dass das Risiko,
verklagt zu werden, steigt. Die Studie nehme im Übrigen
für sich in Anspruch, anhand einer empirischen Erhebung
wissenschaftlich fundiert die Folgekosten des Gesetzes ermittelt zu
haben. Die Regierung bestätigt die Ergebnisse der Studie
nicht, zumal die Verfasser zur Bestimmung der Folgekosten nicht das
Standardkosten-Modell verwendet hätten, das in der Studie
selbst grundsätzlich als "einzige bestehende Referenzmethode"
betrachtet werde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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