Berlin: (hib/BOB) Der Kampf gegen Computerkriminalität soll international auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung Gesetzentwurf ( 16/7218) vorgelegt, mit dem ein Übereinkommen des Europarats von November 2001 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Ziel des Übereinkommens ist es, einen strafrechtlichen Mindeststandard bei schweren Formen der Computerkriminalität zu schaffen. Darüber hinaus soll durch Änderung des Strafverfahrensrechts die Strafverfolgung erleichtert und die internationale Zusammenarbeit und die die Möglichkeit zur Rechtshilfe verbessert werden. Das Übereinkommen wird durch ein Zusatzprotokoll ergänzt. Darin geht es um Verfolgung von Tätern, die mittels Computersystemen rassistische und fremdendfeindliche Straftaten begehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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