Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie sich die Abgeltungsteuer, die zum 1. Januar 2009 auf Kapitalerträge eingeführt wird, bei Zinsen, Dividenden und anderen Anlageformen auswirken wird. In einer Kleinen Anfrage ( 16/7202) erkundigen sich die Abgeordneten, in welchen Fällen dann noch der behördliche Kontenabruf möglich sein wird, der den Finanzämtern Hinweise auf steuerpflichtige Kapitaleinkünfte geben kann. Gefragt wird ferner, in welchen Fällen der Anleger trotz Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben muss. Ebenso soll die Regierung Vorschläge beurteilen, das Abzugsverfahren bei der Erhebung der Kirchensteuer zu vereinfachen. Schließlich will die FDP erfahren, ob die Regierung weitere Änderungen an der Abgeltungsteuer plant.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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