Berlin: (hib/SUK) Die Einstufung neuer im Jahr 2004 entwickelter Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts als "Verschlusssache für den Dienstgebrauch" ist aus "polizeitaktischen Überlegungen" heraus erfolgt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6937) auf eine Kleine Anfrage der Linken ( 16/6753) mit. Auf die Frage der Fraktion, warum einige Bundesländer in den Jahren 2004 und 2005 die Regierung aufgefordert habe, die Zahlen über antisemitische Straftaten in den einzelnen Ländern nicht mehr öffentlich bekannt zu machen, heißt es, aufgrund der Veröffentlichung der Zahlen sei es "wiederholt zu Fehlinterpretationen" bis "hin zu ungerechtfertigten Bewertungen einzelner Bundesländer" gekommen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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