Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2007, zur unzulässigen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit türkischer Staatsangehöriger in Großbritannien, hat aus Sicht der Bundesregierung keine Auswirkung auf die geltende Visumpflicht gegenüber türkischen Staatsangehörigen, die zum Zwecke einer selbstständigen Tätigkeit nach Deutschland einreisen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (16/7268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7045).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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