Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung ist gegen eine europaweite Harmonisierung von Regeln zum Verkehrsverhalten in Innenstädten wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei Verhaltensvorschriften komme dem Subsidiaritätsprinzip eine besondere Bedeutung zu, schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/7348) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/7099). Eine Harmonisierung von Verhaltensvorschriften sei aufgrund der nationalstaatlichen Besonderheiten innerhalb der EU nicht erfolgversprechend, heißt es weiter. Die Einrichtung zum Beispiel einer mit bestimmten Pflichten ausgestatteten "grünen Zone" sei zudem Sache der Länder. "Vor diesem Hintergrund sollte von rechtlich verbindlichen Instrumenten mit verhaltensrechtlichen Vorgaben Abstand genommen werden", schreibt die Regierung. Von herausragender Bedeutung bleibe, dass die Handlungsspielräume für Städte und Gemeinden für eine effektive Umsetzung unterschiedlicher und lokal angepasster stadtverkehrspolitischer Maßnahmen zu beachten und zu bewahren seien.
Auch die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren, zum Beispiel in Form einer City-Maut, solle den Mitgliedstaaten überlassen werden, denn dem Subsidiaritätsprinzip zufolge obliege es den Kommunen und Städten in der Europäischen Union, eigenständig über die Erhebung von Stadtmautgebühren zu entscheiden, so die Bundesregierung. Grundsätzlich begrüße die Bundesregierung allerdings, dass die EU-Kommission in ihrem im September dieses Jahres vorgestellten Grünbuch einen integrierten, nachhaltigen Ansatz zur Lösung der mit dem städtischen Verkehr zusammenhängenden Herausforderungen gewählt habe, lobt die Bundesregierung in der Antwort.
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