Berlin: (hib/VOM) Ein Bündel von gesetzlichen Maßnahmen und Initiativen im Steuer- und Kapitalmarktrecht schlagen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/7531) vor, um durch mehr Transparenz die Stabilität auf den Finanzmärkten dauerhaft zu erhöhen. Unter anderem wollen sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken. Sie solle von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit für die Bankenaufsicht übernehmen, während die Bundesbank alle für die Geldpolitik notwendigen Informationen erhalten müsse. Die nicht öffentliche Bestellung des BaFin-Präsidenten durch das Bundesfinanzministerium will die Fraktion durch ein "transparentes Verfahren" ersetzen. Auch müsse der Verwaltungsrat der BaFin verkleinert und stärker mit unabhängigen Experten besetzt werden.
Auf EU-Ebene muss die Regierung nach dem Willen der Fraktion dazu beitragen, dass eine Einigung über ein europäisches System der Finanzaufsichtsbehörden zustande kommt und eine Rahmenordnung für die Rating-Agenturen geschaffen wird. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie Finanzprodukte in die Umsatzbesteuerung so einbezogen werden können, dass das EU-Recht gewahrt bleibt. Im Steuerrecht dürften einzelne Finanzierungs- und Gesellschaftsformen sowie Finanzprodukte nicht durch Sonderregelungen privilegiert werden. Zweckgesellschaften seien aufsichts- und handelsrechtlich zu erfassen, verlangen die Abgeordneten.
Darüber hinaus müssten Kredite von Banken an Marktteilnehmer wie Hedgefonds oder Zweckgesellschaften mit mehr Eigenkapital unterlegt werden als Kredite an regulierte Banken, Versicherungen oder Industrieunternehmen. Die Fraktion fordert ferner eine zivilrechtliche Haftung derjenigen Manager, die für Inhalt und Verbreitung der relevanten Kapitalmarktinformationen verantwortlich sind. Die Zahl der Aufsichtsmandate müsse auf fünf pro Person beschränkt und der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat untersagt werden.
Die Abgeordneten sehen die Ursache für die Krise auf den internationalen Finanzmärkten in unzureichenden Rahmenbedingungen. Schlechte nationale und internationale Regelsetzung, mangelnde Koordination, zu geringe Befugnisse und unzureichende Ausstattung der Aufsichtsbehörden hätten die Krise und ihr Ausmaß erst möglich gemacht. Das Steuer- und Kapitalmarktrecht, Haftungsvorschriften für Manager und Aufsichtsräte sowie eine schlagkräftige Finanzmarktaufsicht böten Ansatzpunkte, um die Rahmenordnung zu verbessern, heißt es.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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