Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung rechnet im Zuge der Kreditkrise mit steigenden Ausfällen vor allem bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten. Dies werde zu einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalbasis der Banken führen, heißt es in einer Antwort ( 16/12002) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 16/11810) der FDP-Fraktion. Abschreibungen durch große Bestände an risikobehafteten Positionen und damit einhergehende Ratingverschlechterungen würden zu steigenden Eigenmittelanforderungen führen. Die Bundesregierung prüfe, inwieweit den Banken in Deutschland Möglichkeiten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung gegeben werden könnten. Erst nach Abschluss dieser Prüfung sei eine Entscheidung möglich.
Eine Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern, schreibt die Regierung weiter. Damit könnte das Vertrauen von Einlegern und anderen Gläubigern in die Solvenz des jeweiligen Kreditinstituts gestärkt werden. Andererseits gebe es Nachteile wie die Auslösung eines enormen Kapitalbedarfs und den massiven Eingriff in die Freiheit der unternehmerischen Selbstbestimmung. "Insgesamt überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung aus heutiger Sicht die genannten Nachteile die erwähnten Vorteile", heißt es in der Antwort.
Den Finanzrahmen des SoFFin hält die Regierung für ausreichend. Der maximale Rahmen für die Gewährung von Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro sei erst zu einem Drittel ausgeschöpft. Für die Risikoübernahme dürften Kredite bis zu 80 Milliarden Euro aufgenommen werden. Bisher sei eine Rekapitalisierung über 8,2 Milliarden Euro vorgenommen und eine weitere über 10 Milliarden Euro grundsätzlich bewilligt worden. "Der Finanzrahmen erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend", schreibt die Regierung.
Eine Begrenzung der Beteiligung von SoFFin an Banken auf ein Drittel des Kapitals gebe es nicht, stellt die Regierung fest. Der Vorstand einer Gesellschaft könne mit Zustimmung des Aufsichtsrates, aber ohne Zustimmung der Hauptversammlung, das Grundkapital gegen Einlagen an den Finanzmarktstabilisierungsfonds um bis zu 50 Prozent erhöhen. Würde davon in voller Höhe Gebrauch gemacht, würde der SoFFin über ein Drittel des Grundkapitals verfügen. Für Maßnahmen unter Beteiligung der Hauptversammlung gelte diese Grenze nicht. "Insofern besteht auch keine Deckelung der Beteiligungsgrenze auf ein Drittel", stellt die Regierung fest.
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