Berlin: (hib/HLE) Bei den Hilfsmaßnahmen des Bankenrettungsfonds für die Commerzbank AG hat es sich nicht um eine Absicherung der Übernahme der Dresdner Bank AG gehandelt. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11999) auf eine Kleine Anfrage ( 16/11803) der Fraktion Die Linke fest. Wie die Regierung weiter mitteilt, hat der Aufsichtsrat der Commerzbank derzeit keine auf Veranlassung des Bundes gewählten Mitglieder. Daher entfalle die Beantwortung der Fragen nach Kenntnissen der Aufsichtsratsmitglieder über Aktivitäten der Bank in Steueroasen und Aktivitäten im Bereich spekulativer Finanzinstrumente.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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