Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll bei der Einführung des neuen IT-Verfahrens EMCS für die Versteuerung, Beförderung und Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken auf eine möglichst niedrige Kostenbelastung der Unternehmen achten. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, die von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/12675) vorgelegt wurde. Außerdem verlangt der Bundesrat, dass bei einem Ausfall von EMCS den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, begleitende Verwaltungsdokumente auch in Papierform mitführen zu dürfen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung zu, beiden Empfehlungen des Bundesrates folgen zu wollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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