Berlin: (hib/STO) Das Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen soll beschleunigt werden. Der Innenausschuss billigte am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ( 16/12593).
Danach soll die Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung statt derzeit zwei bis drei Monate künftig nicht länger als drei Wochen dauern. So soll die Antwortfrist für die Sicherheitsbehörden bei der Überprüfung von Ausschlussgründen verkürzt werden. Vorgesehen ist zudem eine Regelung zur Rücknahme der Bescheinigungen.
Ferner soll die Befristung der Geltungsdauer von vertriebenenrechtlichen Altbescheiden aufgehoben werden. Die befristete Geltungsdauer könne Personen zur Ausreise nach Deutschland veranlassen, deren Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik liege, heißt es in der Vorlage zur Begründung.
Der Ausschuss nahm zugleich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, wonach das Angebot zusätzlicher Integrationsmaßnahmen künftig auch sogenannten weiteren Familienangehörigen offen stehen soll, die gemeinsam mit dem Spätaussiedler einreisen. Damit soll "die Integration unter Wahrung der Familieneinheit erleichtert werden", wie die Koalition erläuterte.
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