Berlin: (hib/AS) Das Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid, kurz CCS-Gesetz (Carbon Capture and Storage), steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 25. Mai von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mit dem Gesetz ( 16/12782) sollen die rechtlichen Voraussetzungen für Versuchsanlagen geschaffen werden, in denen das bei der Energieerzeugung ausgestoßene klimaschädliche Kohlendioxid gespeichert werden kann. Bis zum Jahr 2020 sollen nach dem Willen der Bundesregierung drei Demonstrationsanlagen geschaffen werden. Sie sollen aus jeweils einem Kraftwerk, einer Kohlendioxidtransportleitung und einem Kohlendioxidspeicher bestehen. Danach könnte nach einer erfolgreichen Erprobung der kommerzielle Einsatz dieser Anlagen erfolgen. Der Schutz des Klimas und der Grundsatz der Energieversorgungssicherheit dürfen dem Entwurf zufolge nicht zu Lasten von Mensch und Umwelt gehen. Daher werden der Schutz des Menschen und der Umwelt ausdrücklich als Zweck des Gesetzes genannt.
Zu der Anhörung sind folgende Sachverständige geladen: Rechtsanwalt Dieter Sellner, Sozietät Redecker Sellner Dahs & Widmaier, Professor Ottmar Edenhofer, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Prof. Reinhard Hüttl, Helmholtz-Zentrum Potsdam und Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ), ein noch nicht benannter Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Felix Christian Matthes, Öko-Institut e.V. Außerdem werden Professor Martin Faulstich, Sachverständigenrat für Umweltfragen, Rechtsanwalt Christoph Becker-Berke, RWE Power AG, Karsten Smid, Greenpeace und Rainer Baake, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, die Fragen der Abgeordneten beantworten.
Die Veranstaltung findet im Paul-Löbe-Haus (PLH), Sitzungssaal 2.600, Konrad-Adenauer Straße 1, 11011 Berlin statt. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.
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