Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Online-Durchsuchung kann nach Auffassung der Bundesregierung "angesichts der Nutzung moderner Informationstechnik etwa bei der AnschIagsvorbereitung in terroristischen Netzwerken" auch für Aufklärungsaufgaben der Verfassungsschutzbehörden nützlich sein. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12963) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12760) nach einer eventuellen "Kompetenzausweitung für das Bundesamt für Verfassungsschutz" hinzufügt, wird eine Regelung "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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