Berlin: (hib/TEP) Die Sicherheit ist bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe in der Schweiz das entscheidende Kriterium. Das sagte Moritz Leuenberger am Mittwochmorgen im Umweltausschuss, den er über den Ablauf des Schweizer Verfahrens einer Endlagersuche informierte. "Die Sicherheit des Standortes muss vollumfänglich gewährleistet sein", sagte Leuenberger. So würden etwa einige Gebiete der Schweiz wegen ihrer tektonischen Gegebenheiten nicht in Frage kommen. Er betonte, dass die Schweiz eine Entsorgung der eigenen radioaktiven Abfälle im eigenen Land wolle. "Das ist ein moralischer Imperativ. Die Entsorgung muss in der Schweiz erfolgen." Leuenberger geht davon aus, dass ein Endlager voraussichtlich in 25 bis 30 Jahren in Betrieb genommen werden wird. Über den endgültigen Standort wird nach seiner Einschätzung in einer Volksabstimmung in der Schweiz im Jahr 2017 / 2018 abgestimmt.
Die Ausschussmitglieder zeigten vor allem Interesse daran, wie die Schweiz bei der Suche nach einem geeigneten Standort vorgeht und wie die deutsche Seite in den Prozess einbezogen ist. Dazu erklärte Jörg Mönig von der deutschen Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT), dass das Verfahren mit der Auswahl potenzieller Standorte begonnen habe, die aus geowissenschaftlicher und geotechnischer Sicht geeignet erscheinen. Momentan prüfe die EschT, die den Prozess der Suche von deutscher Seite begleitet, die Auswahl dieser Standorte. Derzeit kämen sechs Standorte in Frage, von denen fünf rund 20 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen.
Die deutsche Seite sei deshalb zum Beispiel über den Ausschuss der Kantone, in dem neben der Bundesregierung auch das Land Baden-Württemberg sowie angrenzende Kreise und Gemeinden vertreten sind, in die Diskussion eingebunden, sagte Leuenberger. Deutsche Bürger, die von einem möglichen Endlager genauso betroffen wären wie Schweizer Bürger, hätten die gleichen Rechte und könnten etwa den Weg zum Bundesgericht gehen.
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